Kin­der­geld für erwach­se­ne Men­schen mit Behinderung

Merk­blatt für Eltern behin­der­ter Kinder

Für ein behin­der­tes Kind kön­nen Eltern über das 18. Lebens­jahr hin­aus und ohne alters­mä­ßi­ge Begren­zung Kin­der­geld erhal­ten, wenn das Kind auf­grund einer Behin­de­rung außer­stan­de ist, sich selbst zu unterhalten.

Im fol­gen­den Merk­blatt fin­den Sie fol­gen­de wei­te­re Infor­ma­tio­nen zu die­sem Thema:

Teil 1 die­ses Merk­blatts soll Eltern behin­der­ter Kin­der dabei hel­fen zu über­prü­fen, ob die­se Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sind und ihnen ein Anspruch auf Kin­der­geld zusteht.

In Teil 2 des Merk­blatts wer­den die Steu­er­vor­tei­le erläu­tert, deren Inan­spruch­nah­me vom Bezug des Kin­der­gel­des abhän­gig ist. Häu­fig leh­nen Fami­li­en­kas­sen einen Anspruch auf Kin­der­geld zu Unrecht ab.

Teil 3 des Merk­blatts ent­hält des­halb einen Mus­ter­ein­spruch, mit dem sich Eltern gegen rechts­wid­ri­ge Ableh­nungs­be­schei­de zur Wehr set­zen können.