Ver­brau­cher­streit­bei­le­gungs­ge­setz

Infor­ma­ti­ons­pflich­ten für Unter­neh­mer ab dem 01. Febru­ar 2017

Sehr geehr­te Damen und Herren,

ab dem 01. Febru­ar 2017 tre­ten §§ 36 und 37 des Ver­brau­cher­streit­bei­le­gungs­ge­set­zes (VBSG) in Kraft, die Sie in Ihrer Unter­neh­mer­ei­gen­schaft betref­fen. Die­se Vor­schrif­ten beinhal­ten Infor­ma­ti­ons­pflich­ten, die von Ihnen umge­setzt wer­den müs­sen. Hier­zu fol­gen­de Erläuterungen:

Das VBSG ist die natio­na­le Umset­zung der euro­päi­schen ADR-Richt­li­nie über alter­na­ti­ve Streit­bei­le­gung in Ver­brau­cher­an­ge­le­gen­hei­ten. Das Gesetz soll dazu die­nen, dass Ver­brau­cher und Unter­neh­mer nicht immer gezwun­gen sind, ihre Strei­tig­kei­ten vor den ordent­li­chen Gerich­ten zu klä­ren, son­dern eine Bei­le­gung auch in außer­ge­richt­li­chen Ver­fah­ren, wie Schlich­tung, Schieds­ver­fah­ren, Media­ti­on, mög­lich ist. Wir hat­ten bereits im letz­ten Jahr über Infor­ma­ti­ons­pflich­ten nach dem Ver­brau­cher­streit­bei­le­gungs­ge­setz infor­miert, die die­je­ni­gen Trä­ger betref­fen, die Ver­trä­ge nach dem Wohn- und Betreu­ungs­ver­trags­ge­setz (WBVG) mit Ver­brau­chern schließen.

Ein­zel­hei­ten zu den neu­en Informationsrechten:

1. § 36 VBSG

Ab dem 01. Febru­ar 2017 müs­sen Ver­brau­cher dar­über infor­miert wer­den, inwie­weit ein Unter­neh­mer bereit oder ver­pflich­tet ist, an Streit­bei­le­gungs­ver­fah­ren vor einer Ver­brau­cher­schlich­tungs­stel­le teilzunehmen.

Hier­zu ver­pflich­tet sind

  • alle Unter­neh­mer, die
  • Ver­trä­ge mit Ver­brau­chern schlie­ßen und
  • zudem eine Web­site unter­hal­ten oder
  • All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen verwenden.

Auch wenn Sie gesetz­lich nicht zur Teil­nah­me an einem sol­chen Streit­bei­le­gungs­ver­fah­ren ver­pflich­tet sind, müs­sen Sie trotz­dem auf Ihrer Web­site dar­über infor­mie­ren, ob Sie bereit oder ver­pflich­tet sind, an dem Streit­bei­le­gungs­ver­fah­ren vor einer Ver­brau­cher­schlich­tungs­stel­le teil­zu­neh­men; wenn eine frei­wil­li­ge Teil­nah­me erfolgt muss zusätz­lich noch auf die zustän­di­ge Ver­brau­cher­schlich­tungs­stel­le mit Anschrift und Web­site hin­ge­wie­sen werden.

Die­se Infor­ma­tio­nen müs­sen gem. § 36 Absatz 2 VSBG auf Ihre Web­site erschei­nen; ver­wen­den Sie All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen, müs­sen die Infor­ma­tio­nen auch in die­sen ent­hal­ten sein.

Von die­ser Infor­ma­ti­ons­pflicht aus­ge­nom­men ist nur der Unter­neh­mer, der am 31. Dezem­ber des vor­an­ge­gan­ge­nen Jah­res zehn oder weni­ger Per­so­nen beschäf­tigt hat (§ 36 Absatz 3 VBSG).

2. § 37 VBSG

§ 37 Absatz 1 VBSG sieht vor, dass der Unter­neh­mer den Ver­brau­cher auf die für ihn zustän­di­ge Ver­brau­cher­schlich­tungs­stel­le unter Anga­be von deren Anschrift und Web­site hin­zu­wei­sen hat, wenn eine Strei­tig­keit zwi­schen den Par­tei­en nicht bei­gelegt wer­den konn­te. Zeit­gleich muss der Unter­neh­mer ange­ben, ob er bereit oder ver­pflich­tet ist, an dem Streit­bei­le­gungs­ver­fah­ren teilzunehmen.

Hat sich der Unter­neh­mer zur Teil­nah­me an einem Streit­bei­le­gungs­ver­fah­ren bereits erklärt, so hat er dem Ver­brau­cher mit­zu­tei­len, vor wel­cher oder wel­chen Stel­len er sich ver­pflich­tet hat. Die­ser Hin­weis muss in Text­form erfolgen.

Die nach § 37 VBSG erfor­der­li­che Infor­ma­ti­on kann nicht vor­sorg­lich gege­ben wer­den, son­dern muss gegen­über jedem ein­zel­nen Ver­brau­cher im Ein­zel­fall schrift­lich erfol­gen, wenn eine Strei­tig­keit nicht bei­gelegt wer­den konnte.

3. Pflicht­in­for­ma­ti­on über OS-Plattform

Seit dem 09. Janu­ar 2016 müs­sen alle in der EU nie­der­ge­las­se­nen Unter­neh­mer, die Online-Kauf­ver­trä­ge oder Online-Dienst­leis­tungs­ver­trä­ge mit Ver­brau­chern schlie­ßen, auf ihrer Web­site in leicht zugäng­li­cher Form einen klick­ba­ren Link zur OS-Platt­form und ihre E‑Mail-Adres­sen angeben.

Ein ent­spre­chen­der Pas­sus muss auf jeden Fall auf­ge­nom­men wer­den, wenn Sie als Online-Händ­ler Ver­trä­ge schlie­ßen. Teil­wei­se wird aber auch emp­foh­len, die­sen Pas­sus eben­falls dann vor­sorg­lich auf­zu­neh­men, wenn Sie kei­nen Online-Han­del betrei­ben, da die ein­schlä­gi­gen Vor­schrif­ten nicht auf Online-Händ­ler begrenzt sind. Ob die­ses wirk­lich auch für „Nicht-Online-Händ­ler“ erfor­der­lich ist, kann momen­tan nicht abschlie­ßend beur­teilt werden.

4. Fazit

Unter­neh­men mit mehr als 10 Beschäf­tig­ten müs­sen den Verbraucher

  • leicht zugäng­lich, klar und ver­ständ­lich dar­über informieren,
  • ob sie bereit oder ver­pflich­tet sind, an einem Streit­schlich­tungs­ver­fah­ren teil­zu­neh­men, und wenn ja
  • wel­che Streit­bei­le­gungs­stel­le zustän­dig ist sowie
  • Link zur OS-Platt­form (wahl­wei­se)

Wie bereits dar­ge­legt, ist die Infor­ma­ti­on über die (Nicht-)Teilnahme ab dem 01. Febru­ar 2017 gesetz­lich vorgeschrieben!

Der­ar­ti­ge For­mu­lie­run­gen kön­nen z. B. auf Ihrer Web­site in das Impres­sum auf­ge­nom­men wer­den, da die­ses der schnel­len Infor­ma­ti­on über den Trä­ger dient und damit wohl leicht zugäng­lich für den Ver­brau­cher ist.

For­mu­lie­run­gen kön­nen z. B. wie folgt lauten:

a) bei Nicht­teil­nah­me am Streitbeilegungsverfahren

Infor­ma­tio­nen zur Online-Streitbeilegung
(Anm: zwin­gend für Online-Händler)

Die EU-Kom­mis­si­on hat eine Inter­net­platt­form zur Online-Bei­le­gung von Strei­tig­kei­ten (sog. „OS-Platt­form“) geschaf­fen. Die OS-Platt­form dient als Anlauf­stel­le zur außer­ge­richt­li­chen Bei­le­gung von Strei­tig­kei­ten, die aus Online-Dienst­leis­tungs­ver­trä­gen erwach­sen. Die OS-Platt­form wird unter dem fol­gen­den Link erreicht: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Außer­ge­richt­li­che Streitschlichtung:
(Anm: zwin­gend aufzunehmen)

Zur Teil­nah­me an einem Streit­bei­le­gungs­ver­fah­ren vor einer Ver­brau­cher­schlich­tungs­stel­le nach dem „Gesetz über die alter­na­ti­ve Streit­bei­le­gung in Ver­brau­cher­sa­chen (VSBG)“ ist der/die … nicht bereit und nicht verpflichtet.

b) bei (frei­wil­li­ger) Teil­nah­me am Streitbeilegungsverfahren

Infor­ma­tio­nen zur Online-Streitbeilegung:
(Anm: zwin­gend für Online-Händler)

Die EU-Kom­mis­si­on hat eine Inter­net­platt­form zur Online-Bei­le­gung von Strei­tig­kei­ten (sog. „OS-Platt­form“) geschaf­fen. Die OS-Platt­form dient als Anlauf­stel­le zur außer­ge­richt­li­chen Bei­le­gung von Strei­tig­kei­ten, die aus Online-Dienst­leis­tungs­ver­trä­gen erwach­sen. Die OS-Platt­form wird unter dem fol­gen­den Link erreicht: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Außer­ge­richt­li­che Streitschlichtung
(Anm: zwin­gend aufzunehmen)

Der/die … erklärt sich zur Teil­nah­me an einem Streit­bei­le­gungs­ver­fah­ren vor einer Ver­brau­cher­schlich­tungs­stel­le nach dem „Gesetz über die alter­na­ti­ve Streit­bei­le­gung in Ver­brau­cher­sa­chen (VSBG) bereit.

Zustän­di­ge Ver­brau­cher­schlich­tungs­stel­le ist:

All­ge­mei­ne Ver­brau­cher­schlich­tungs­stel­le des Zen­trums für Schlich­tung e.V.
Straß­bur­ger Stra­ße 8
77694 Kehl am Rhein

Tele­fon: 07851 / 795 79 40
Fax: 07851 / 795 79 41
E‑Mail: mail@verbraucher-schlichter.de

Nähe­re Infor­ma­tio­nen über die Ver­brau­cher­schlich­tungs­stel­len fin­det man auf der Inter­net­sei­te unter fol­gen­der Adres­se: https://www.verbraucher-schlichter.de/

Bit­te ach­ten Sie dar­auf, Ent­spre­chen­des in Ihre All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen auf­zu­neh­men, sofern Sie sol­che verwenden!

Die Ent­schei­dung dar­über, ob es sinn­voll ist, an einer sol­chen außer­ge­richt­li­chen Schlich­tung teil­zu­neh­men oder nicht, kön­nen wir Ihnen lei­der nicht abneh­men. Viel­fach wird dar­auf hin­ge­wie­sen, dass es durch ein sol­ches Ver­fah­ren zu ver­mehr­ten Strei­tig­kei­ten kom­men kann, da die Hemm­schwel­le, die in Bezug auf ein gericht­li­ches Ver­fah­ren besteht, bei der­ar­ti­gen Schlich­tungs­ver­fah­ren nied­ri­ger ange­setzt ist. Wir wer­den uns in die­ser Fra­ge noch mit dem Deut­schen Cari­tas­ver­band in Ver­bin­dung set­zen und Sie anschlie­ßend hier­über informieren.

Wir bit­ten Sie dring­lich um Beach­tung und unver­züg­li­che Auf­nah­me die­ser Rege­lun­gen auf Ihre Web­site und ggfls. in Ihre All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen, da ansons­ten Abmah­nun­gen durch die Ver­brau­cher­schutz­ver­bän­de drohen.

Zu Ihrer Infor­ma­ti­on ist das Ver­brau­cher­streit­bei­le­gungs­ge­setz bei­gefügt. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen über das Ver­fah­ren vor der Ver­brau­cher­schlich­tungs­stel­le erhal­ten Sie unter der Adres­se: https://www.verbraucher-schlichter.de/

Sofern Sie Rück­fra­gen haben, ste­hen wir Ihnen ger­ne zur Verfügung.

Mit freund­li­chen Grüßen


Irm­traud Schieben
Jus­ti­zia­rin