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Eltern­in­for­ma­ti­on zu Urlaubs­rei­sen in Risikogebiete

Hier fin­den Sie ein Schrei­ben der Auf­sichts- und Dienst­leis­tungs­di­rek­ti­on (ADD) Rhein­land-Pfalz zum The­ma Urlaubs­rei­sen in Risikogebiete.

Kos­ten für Heil­prak­ti­ker wer­den anerkannt

 

04.01.2019 | Finanz­ge­richt Rheinland-Pfalz

Die Vor­la­ge eines knap­pen amts­ärzt­li­chen Attests kann aus­rei­chend sein, damit Auf­wen­dun­gen für wis­sen­schaft­lich nicht aner­kann­te Heil­me­tho­den steu­er­lich abzugs­fä­hig sind.

Mit nun rechts­kräf­ti­gem Urteil vom 4. Juli 2018 (1 K 1480/16) hat das Finanz­ge­richt Rhein­land-Pfalz (FG) ent­schie­den, dass Steu­er­pflich­ti­ger Kos­ten für eine wis­sen­schaft­lich nicht aner­kann­te Heil­me­tho­de auch dann als sog. außer­ge­wöhn­li­che Belas­tung steu­er­lich gel­tend machen kann, wenn er dem Finanz­amt zum Nach­weis der Erfor­der­lich­keit der Behand­lung nur eine kur­ze Stel­lung­nah­me des Amts­arz­tes und kein aus­führ­li­ches Gut­ach­ten vorlegt.

 

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